Rindfleischetikettierung
Die Vorschriften der EU zur Etikettierung von Rindfleisch sollen zu einem lückenlosen Herkunftsnachweis bei Rindern vom Stall bis zum Ladentisch beitragen und so für mehr Transparenz und Sicherheit sorgen.
Seit 1.9.2000 sind EU-weit verschiedene Angaben obligatorisch.
Die bei inländischem Rindfleisch in Deutschland bereits ab 28.12.2000 vorgeschriebene Angabe der Herkunft ist seit 1.1.2002 auch in allen anderen EU-Ländern verpflichtend.
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EU-Verordnung zur Rindfleischetikettierung
Die EU-Verordnung Nr. 1760/2000 vom 17.07.2000 zur Etikettierung von Rindfleisch ist in zwei Stufen in Kraft getreten:
| Lebensmittel | Angaben | EU-weit Pflicht seit |
|---|---|---|
| frisches, gekühltes und gefrorenes Rindfleisch | Referenznummer, mit deren Hilfe eine Verbindung zwischen dem Fleisch und dem Tier bzw. den Tieren hergestellt werden kann | 1. September 2000 |
| "Geboren in ...." (Name des Mitgliedsstaats oder Drittlands) | 1. Janurar 2002 | |
| "Gemästet in ....." (Namen sämtlicher Mitgliedsstaaten oder Drittländer) | 1. Januar 2002 | |
| "Geschlachtet in ...." (Name des Mitgliedsstaats oder Drittlands und Zulassungsnummer des Schlachtbetriebs) | 1. September 2000 | |
| Stammt das Fleisch von Tieren, die in ein und
demselben Mitgliedsstaat geboren, aufgezogen und geschlachtet wurden, so k a n n es
gekennzeichnet werden mit: "Herkunft: ......."(Name des Mitgliedsstaats) . Dies gilt sinngemäß auch für Drittländer. "Zerlegt in ....." (Name des Mitgliedsstaats oder Drittlands und Zulassungsnummer des Zerlegungsbetriebs) |
1. September 2000 | |
| Rinderhackfleisch | Referenznummer | 1. September 2000 |
| "Geschlachtet in ......" (Name des Mitgliedsstaats oder Drittlands) | 1. September 2000 | |
| "Hergestellt in ......." (Name des Mitgliedsstaats oder Drittlands) | 1. September 2000 | |
| Sind Herstellungs- und Herkunftsland nicht identisch,
so ist zusätzlich anzugeben: "Herkunft ....." (Name des Mitgliedsstaats oder Drittlands) |
1. Januar 2002 |
Zusätzlich möglich sind weiterhin freiwillige, bisher schon praktizierte Angaben, die über Etikettierungssysteme abgesichert werden müssen, z.B. über Kategorie (Jungbulle, Färse, Ochse ...), Fütterungs- oder Haltungsbedingungen, Rasse, Qualitätseigenschaften. Für die Genehmigung eines Etikettierungssystems ist in Deutschland die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zuständig.
Das Etikett muss an ein einzelnes Stück oder mehrere Stücke Fleisch angebracht werden. Bei nicht vorverpackten Erzeugnissen müssen für den Verbraucher am Ort des Verkaufs schriftliche und deutlich sichtbare geeignete Angaben gemacht werden.
- "Leitfaden Rindfleischetikettierung" (PDF 526 KB) von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Rechtsgrundlagen: - Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.07.2000 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und über die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 820/97 des Rates (ABL. L 204 v. 11.08.2000, S.1)
- Verordnung (EG) Nr. 1825/2000 der Kommission vom 25.08.2000 mit Durchführungsvorschriften zur VO (EG) Nr. 1760/2000 (ABL. L 216 v. 26.08.2000, S.8)
- Rindfleischetikettierungsgesetz vom 26. Februar 1998 (BGBl. I Nr. 11 S. 380)
- Zweites Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes vom 17.11.2000 (BGBl. I S. 1510)
- Verordnung zur Änderung der Rindfleischetikettierungs-VO vom 21.12.2000 (BGBl. I S. 1879)