Wein-Glossar
Amtliche Prüfnummer
Deutscher Wein darf nur als Qualitätswein b.A. oder Prädikatswein gekennzeichnet werden, wenn ihm eine Prüfnummer zugeteilt worden ist. Dafür haben die Bundesländer eigene Prüfbehörden. Die Weine müssen analytisch und organoleptisch (Sinnenprüfung) geprüft sein.
Anreicherung
Verfahren, das dem Zweck dient, einen von Natur aus vorhandenen Mangel an Zucker zu korrigieren. Dadurch wird der Alkoholgehalt erhöht. Dabei sind Anreicherungshöchstgrenzen einzuhalten. Eine Anreicherung ist möglich mit Saccharose (Zucker), mit rektifiziertem Traubenmostkonzentrat oder Mostkonzentrierung durch Wasserentzug. Nur Tafelwein, Landwein und Qualitätswein darf angereichert werden. Bei Prädikatswein ist eine Anreicherung verboten.
Behandlungsstoffe
Es handelt sich hierbei überwiegend um nichtlösliche Hilfsstoffe (z. B. zur Weinklärung), die durch Filtration aus dem Most oder dem Wein wieder vollständig entfernt werden. Zusätzlich können noch folgende Zutaten verwendet werden, die in verändertem oder unverändertem Zustand im Wein verbleiben: Zucker, schweflige Säure (es gibt festgelegte Höchstwerte; muss ab November 2005 gekennzeichnet sein als "enthält Sulfite" oder "enthält Schwefeldioxid"), Sorbinsäure, Ascorbinsäure, Wein- und Zitronensäure (siehe Säuerung).
Eiswein
Spezialität aus Weintrauben, die bei ihrer Lese und Kelterung gefroren waren (-7,0 °C muß unterschritten werden) und mindestens das für eine Beerenauslese vorgeschriebene Mindestmostgewicht erreicht haben.
Oechsle
Das Mostgewicht wird in °Oechsle angegeben, d. h. um wie viel Gramm ist ein Liter Most schwerer als ein Liter Wasser. Wenn also ein Most 78 °Oechsle hat, wiegt er 1078 Gramm.
Önologie
Wissenschaft der Weinbereitung
Rektifiziertes Traubenmostkonzentrat (RTK)
Wässrige Lösung von Trauben- und Fruchtzucker (Konzentrierter Traubenmost), dem die Nichtzuckerstoffe entzogen wurden.
Restsüße
Ausdruck für unvergorenen Zucker, entweder von der unvollständigen Gärung oder durch Zusatz von Süßreserve.
Säuerung / Entsäuerung
Um naturbedingte Unterschiede auszugleichen, dürfen frische Weintrauben, Traubenmost, teilweise gegorener Traubenmost, Jungwein und Wein entsäuert werden. Nach spezieller Zulassung, darf auch stattdessen eine Säuerung vorgenommen werden.
Süßreserve
Süßreserve ist unvergorener Traubenmost, der sich vom Traubensaft durch den Alkoholgehalt (bis zu 8 g/l) unterscheidet. Süßreserve wird hinzugegeben, um eine harmonische Balance zwischen Zucker und Säure herzustellen
Süßung
Süßung ist, nach EG Recht, bei allen Qualitätsstufen erlaubt. Dazu kann unvergorener Traubenmost (Süßreserve), konzentrierter Traubenmost oder RTK verwendet werden. Bei Prädikatswein darf in Deutschland ausschließlich Traubenmost verwendet werden.