Bayerisches Staatsministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz

Pu-Erh-Tee – "ein Fettkiller?"

Von:
Gerlinde Bergmann - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Ernährung und Markt (IEM)
Dr. Vera Lander - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Werbeaussagen zu Pu-Erh-Tee wie "Der Fettkiller aus China" oder "Schlank in Rekordzeit", erwecken beim Verbraucher den Eindruck, beim Verzehr dieser Produkte, Übergewicht in Windeseile abzubauen. Pu-Erh-Tee und -Kapseln werden jedoch nicht nur als Schlankheitsmittel, sondern auch als Gesundheitsmittel angepriesen. So sollen sie z.B. auch helfen, den Cholesterinspiegel zu senken. Spezielle "Wirkstoffe" in Pu-Erh-Tee sollen für diese "fettlösenden Eigenschaften" verantwortlich sein.

Was ist Pu-Erh-Tee?

Pu-Erh-Tee, außerhalb Chinas bisher nahezu unbekannt, ist für den Chinesen schon lange ein beliebtes Teegetränk. Sein Herkunftsgebiet ist die Provinz Yunnan im Südwesten Chinas. Nach den derzeit bekannten Untersuchungen wird Pu-Erh-Tee aus den Blättern und Knospen des Teestrauches (Camelia sinensis) durch ein besonderes Fermentationsverfahren hergestellt. Diese Kulturpflanze stellt auch den Grundstoff für grünen (unfermentierten) und schwarzen (fermentierten) Tee, welcher als Lebensmittel bzw. Genussmittel verzehrt wird

Charakteristische Merkmale

Das spezielle Fermentationsverfahren erzeugt die charakteristisch rot-braune Farbe und ist mitverantwortlich für den erdigen, modrigen, muffigen, schwach rauchigen, an Kuhdang erinnernden Geruch und Geschmack. Inhaltsstoffangaben zu Pu-Erh-Tee-Produkten sind bisher eher dürftig. Laut Mitteilung der Arzneimittelkommision der Deutschen Apotheker wurden im Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker zwei Pu-Erh-Tee-Produkte (Kapseln und Blattdroge) analysiert. Es wurden Methylxanthine (Koffein, Theobromin) gefunden. Darüber hinaus entsprach das Ergebnis weitestgehend dem von Vergleichsproben herkömmlicher Teeblätter.

Kurzbewertung

  1. Bei Anlegung des internationalen Standards für Tee würde es sich bei Pu-Erh-Tee bezüglich der Sensorik um verdorbenen Tee handeln. Da der Tee jedoch eine Spezialität ist, gelten andere Beurteilungskriterien des internationalen Teehandels. Hierbei taucht der Vergleich an die als Spezialität bekannten, im Geruch und Geschmack eher abschreckend wirkenden "präservierten Eier" auf. Pu-Erh-Tee weist meist eine für Tee zu hohe Restfeuchte auf, was die Haltbarkeit und Lagerfähigkeit erheblich beeinflusst.
  2. Der auf dem Markt befindliche Pu-Erh-Tee ist zunächst grundsätzlich als Lebensmittel im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (§2 Abs. 2 LFGB bzw. Art. 2 VO (EG) 178/02) anzusehen. Erst wenn sich zweifelsfrei feststellen lässt, dass das Produkt überwiegend zu anderen Zwecken als zur Ernährung oder zum Genuss aufgenommen wird, handelt es sich nicht mehr um ein Lebensmittel.
  3. Zu den in der Werbung angeführten Aussagen zur Wirkung von Puh-Erh-Tee wie "Verminderung von Blutfetten, senkt den Cholesterinspiegel", "Unterstützt den Körper beim Fettabbau", "Linderung bei Durchfall", "Reduzierung von Übergewicht", "Vorbeugung von Infektionen" u.a. gibt es keine wissenschaftlich hinreichend gesicherten Belege. Die Verwendung derartiger Hinweise auf lebensmitteltypisch aufgemachten Verpackungen und in der Werbung von Pu-Erh-Tee sind somit einerseits als Irreführung ( §11 LFGB) und andererseits als gesundheitsbezogene Angaben (§12 LFGB) unzulässig.
  4. Die bekannten werbenden Aufmachungen von Pu-Erh-Tee, die den Anschein von Arzneimittel erwecken sollen, sind generell verboten (§11 LFGB). Sie machen ein Lebensmittel nicht zu einem Arzneimittel. Prägende Umstände, die zum Erscheinungsbild hinzukommen und Anlass zu einer Einstufung von Pu-Erh-Tee als Arzneimittel gäben, sind bisher nicht aufgetreten.

Quellen

Verbraucherzentrale Berlin: Pu-Erh-Tee als Schlankmacher ungeeignet, März 1999

Weihofen, J.: Pu-Erh Roter Tee aus China - nicht nur ein "Fettkiller", sanoform-Verlag, Augsburg, 1999

Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker: Pu-Erh-Tee: Camellia sinensis zum Abnehmen?, Pharmazeutische Zeitung 144/11 (1999) 848

Die DGE warnt vor irreführenden Aussagen bezüglich Pu-Erh-Tee.

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