Bayerisches Staatsministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz

Erstickungsrisiko für Kinder durch asiatische Geleesüßwaren in so genannten Mini-Cups

Von: Dr. Gabriele Krämer - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Die europäische Kommission hat Maßnahmen getroffen, die das Inverkehrbringen und die Einfuhr von Gelee-Süßwaren in Minibechern ( "Mini-Cups") aussetzen, wenn sie unter Verwendung bestimmter Lebensmittelzusatzstoffe aus Algen und/oder Pflanzen-Gummi hergestellt sind. Von diesen Süßwaren geht auf Grund ihrer besonderen Beschaffenheit ein Erstickungsrisiko aus.

Verschiedenartige Mini-CupsBei den Süßwaren handelt es sich um ca. 3 x 3 cm große kuppelförmige geleeartige Produkte mit würfelförmigem bissfestem Frucht-Kern z. B. von Mango, Litschi, Apfel, Kokosnuss mit entsprechenden Fruchtaromen, die als Einzelportionen in kleinen Kunststoffbechern mit Aludeckel eingegossen sind.

Die Gesundheitsgefährdung geht bei diesenProdukten von der besonderen Konsistenz aus, nämlich einem gallertig-weichen, gleitfähigen Äußeren und einem festem Kern, der von außergewöhnlich hoher Reiß- und Druckfestigkeit ist und sich daher auch schwer zerkauen lässt.

Diese Beschaffenheit, in Verbindung mit der Größe, Form und Verpackung, verleitet vor allem Kinder dazu, den kompletten Inhalt aus den Bechern auszusaugen oder in den Mund zu drücken und dabei das Erzeugnis bewusst oder unbewusst als Ganzes, also unzerkaut zu schlucken. Diese Praxis hat in außereuropäischen Ländern schon zu mehreren Todesfällen bei Kindern durch Ersticken geführt, da ein Verschluss der Luftröhre und des Kehlkopfs erfolgen und die besonders fest-elastischen Frucht-Würfel können nur schwer aus dem Rachen entfernt werden.

Die auf den Verpackungen zum größten Teil in englischer Sprache angegebenen Warnhinweise konnten bei diesen Erzeugnissen nicht als ausreichender Gesundheitsschutz angesehen werden.

Verkauft werden diese Süßwaren in verschieden Packungsgrößen, z. B. in Kunststoffbeuteln oder Kunststoffbehältern in Asia-Läden, aber auch in anderen Supermärkten.

Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft hat schon auf nationaler Ebene entsprechende Maßnahmen getroffen, indem es in einer Verordnung vom 27.04.2004 die Herstellung und den Handel mit Gelee-Süßwaren mit entsprechenden Zusatzstoffen verboten und damit den Verkauf solcher Gelee-Minibecher untersagt hat.

In Bayern sind die Regierungen und die Kreisverwaltungsbehörden angewiesen, Verkaufsstellen, insbesondere Asia-Läden, auf diese Produkte hin zu überprüfen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen.