Der Begriff "Alkopops" setzt sich aus den Wortteilen "Alko" von Alkohol und "pops", das im Englischen umgangssprachlich für "Brause" steht, zusammen. Nach der Definition im "Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums", kurz "Alkopop-Steuer-Gesetz" genannt, sind Alkopops definiert als eine Mischung von Getränken mit einem Alkoholgehalt von 1,2 %vol oder weniger oder von gegorenen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 %vol mit Erzeugnissen nach § 130 Abs. 1 des Gesetzes über das Branntweinmonopol. Sie enthalten mehr als 1,2 %vol, jedoch weniger als 10 %vol Alkohol [1]. Synonyme Bezeichnungen für Alkopops sind "Premixes" oder RTD ("Ready To Drink"). Aus dieser Definition geht eindeutig hervor, dass man unter "Alkopops" nur Mischgetränke versteht, die Spirituosen enthalten. Im gleichen Atemzug werden jedoch fälschlicherweise häufig auch alkoholhaltige Mischgetränke genannt, die Bier bzw. Wein ent-halten.
Der Spirituosenanteil in Alkopops kann bis zu 15 % betragen, so dass sich ein Alkoholgehalt von 5 bis 6 %vol ergibt, das entspricht einer Menge von mehr als 4 cl Spirituose pro Flasche. Auch die verwandten Bier- und Weinhaltigen Mischgetränke weisen Alkoholgehalte von bis zu 6 %vol auf.
Neben der alkoholischen Komponente, z. B. Wodka, Rum, Whisky, Tequila, Gin bzw. Wein oder Bier (Starkbier) enthalten diese Getränke Wasser, Limonade oder Saft sowie Zucker und in der Regel Farbstoffe, Aromastoffe und Konservierungsstoffe. Nicht selten werden auch Substanzen wie Koffein, Taurin und Glucuronolacton zugemischt (siehe Abschnitt „Wirkungsweise bestimmter Inhaltsstoffe von alkoholhaltigen Mischgetränken“). Durch die starke Süßung und Aromatisierung der Getränke wird der bittere bzw. scharfe Geschmack des Alkohols kaschiert, weshalb die Alkopops besonders bei weiblichen Konsumenten gut ankommen. Durch diese Maskierung kommt es häufig zu einem höheren Konsum als beabsichtigt.
Aufgrund ihrer peppigen Aufmachung sprachen Alkopops bei ihrer Einführung vor allem jugendliche Käuferschichten an. Nach einer im Jahr 2004 veröffentlichten Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stieg der Absatz von Alkopops in Deutschland im Einzelhandel von Januar 2001 bis Januar 2002 um mehr als 340 %. Betrachtet man die Käufergruppe bis 29 Jahren, so stieg der Umsatz von Alkopops zwischen 1998 und 2003 um das Sechsfache [1]. Häufig wurden derartige Getränke bei Veranstaltungen für Jugendliche beworben; auch die von bestimmten Sendern, die häufig von Jugendlichen frequentiert werden, und im Kino ausgestrahlten Werbespots, trugen dazu bei, dass sich gerade junge Leute unter 18 Jahren von diesen Produkten angesprochen fühlten, obwohl an sie nach § 9 Abs. 4 JugendschutzG [2] diese Getränke überhaupt nicht abgegeben werden dürfen. Führende Markthersteller investierten zeitweise dreistellige Millionenbeträge in ihre weltweiten Werbekampagnen.
Die Einführung der Alkopops im Jahr 1995 in Europa bzw. 1998 in Deutschland erfolgte nicht zuletzt aus dem Grund, den stagnierenden bzw. rückläufigen Spirituosenkonsum anzukurbeln. Seit dieser Zeit konnte man bei Jugendlichen eine ständige Zunahme des Alkoholkonsums feststellen. Dies führte letztlich dazu, dass die Bundesregierung zum 1. Juli 2004 Alkopops in Abhängigkeit von ihrem Alkoholgehalt mit einer Sondersteuer belegte, die die Getränke pro Flasche um ca. 1 Euro verteuerte. Gleichzeitig war das Anbringen eines Warnhinweises "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten" erforderlich. Als Teilerfolg der Einführung der sog. "Alkopopsteuer" war der Effekt zu werten, dass der Absatz dieser Getränke innerhalb eines Jahres um 80 % sank. Teilweise wurden daraufhin die Alkoholgehalte der Alkopops gesenkt, um die Preiserhöhung abzufangen. Einige Markenhersteller wie Bacardi zogen mittlerweile ihre Produkte vom Markt zurück [3]. Mittlerweile ist die Getränkeindustrie dazu übergegangen, als alkoholische Komponenten Starkbier oder Wein bzw. Schaumwein zu verwenden, die nicht der Alkopopsteuer unterliegen. Diese Produkte gewinnen ständig an Bedeutung und werden analog der früheren Alkopops mehr oder weniger aggressiv beworben. Besonders kritisch ist zu sehen, dass die Bier- und Weinhaltigen Mischungen gemäß Jugendschutzgesetz bereits an Jugendliche ab 16 Jahren abgegeben werden dürfen. Die Verwandten der Alkopops enthalten zum Teil Spirituosenaromen bzw. Spirituosen in geringfügigen Mengen, die als "Geschmacksabrundung" dienen und sind von ihren Vorgängern kaum zu unterscheiden sind [4].
Nach Einführung der Alkopopsteuer ging der Alkoholkonsum bei Jugendlichen unter 18 Jahren zurück; er stieg jedoch im Jahr 2007 wieder an und erreichte das Niveau von 2003, wobei sich die Produktpalette deutlich verändert hat.
Mittlerweile ist der Konsum von Alkohol bei Jugendlichen nicht mehr zufällig, sondern es haben das sog. "Binge-Drinking" und das "Kampftrinken bis zum Umfallen" Konjunktur; Jugendliche trinken gezielte Mengen an Alkohol, um "vorzuglühen", d. h. sich in Stimmung zu bringen. Häufig werden von Lokalen dubiose Angebote offeriert (so genannte "Flatrate-Parties"), wonach für einen bestimmten, relativ geringen Betrag so viel Alkohol konsumiert werden kann, wie man verträgt ("All you can drink").
Das Einstiegsalter regelmäßiger Alkoholkonsumenten liegt mittlerweile bei erschreckenden 13 Jahren. Jeder fünfte 14-jährige trinkt bereits wöchentlich. Die Hälfte der 16- bis 17-jährigen trinkt mindestens einmal im Monat Spirituosen. Beim ersten Rausch sind die Jugend-lichen (Jungen und Mädchen) durchschnittlich 13 Jahre alt. Während die Zahl der jugendlichen Alkoholkonsumenten europaweit zwar abnimmt, steigt die Zahl derer, die umso intensiver trinken, ständig an. Häufig wird Alkohol getrunken, um mit den Anforderungen des Alltags fertig zu werden, um am Wochenende den Druck und Stress der Schule bzw. der Ausbildung zu vergessen [5].
Betrachtet man das Zahlenbild des Alkoholkonsums bei Jugendlichen, d. h. die Häufigkeit, die Menge und die Art des Konsums, so ist deutlich erkennbar, dass seit Einführung der Alkopops im Jahr 1998 bis 2003 eine deutliche Zunahme stattfand; in den Jahren 2004/05 ging der Alkoholkonsum Jugendlicher zurück, wobei allerdings der Anteil der regelmäßigen Alkoholtrinker stieg. Seit 2005 stieg auch der Alkoholkonsum insgesamt wieder an, so dass die konsumierte Alkoholmenge 2007 sogar das Niveau von 2004 übertraf (Abbildung 1).
Abbildung 1: Konsumierte Menge Gesamtalkohol pro Woche bei Jugendlichen unter 18 Jahren
Auf Abbildung 2 ist gut zu erkennen, dass zwar der Konsum an Alkopops nach 2004 deutlich zurückging, jedoch der Konsum von Bier, Bier- bzw. Weinhaltigen Mischgetränken sowie Spirituosen deutlich gestiegen ist (Abbildung 2).
Abbildung 2: Konsumhäufigkeit von Alkohol öfter als 1 Mal/Woche bei Jugendlichen unter 18 Jahren [6-8]
Erwünschte Hauptwirkung des Koffeins ist die psychostimulierende, zentralerregende Wirkung. Müdigkeit lässt nach, Aufmerksamkeit und Leistungsbereitschaft nehmen zu. Höhere Dosen haben allerdings zentralnervöse Auswirkungen wie Unruhe, Angst, evtl. Übelkeit und Erbrechen [12]. Bei längerem regelmäßigem Konsum koffeinhaltiger Getränke kann es zur Abhängigkeit kommen.
Für beide Substanzen, die ebenfalls eine Wirkung auf das Zentrale Nervensystem haben, reicht die Datenlage noch nicht aus, um toxikologische Nebeneffekte bzw. unerwünschte Nebenwirkungen beim Verzehr Taurin- und Gucuronolactonhaltiger alkoholischer Mischgetränke ausschließen zu können.
Da die Möglichkeit besteht, dass es bei einer gemeinsamen Aufnahme von Koffein, Taurin, Glucuronolacton und Ethanol in hohen Konzentrationen zu verschiedenen Wechselwirkungen kommen kann, die wegen des Einflusses auf das gleiche Organsystem (ZNS, Herzkreislaufsystem) zu einer Wirkungsverstärkung im Vergleich zum Einsatz der Einzelsubstanzen führen könnte, wurde vom ehemaligen BgVV ein Antrag auf Erteilung einer Allgemeinverfügung nach § 47 a LMBG für ein Erzeugnis, das neben 8 %vol Alkohol 320 mg Koffein, 4000 mg Taurin und 2400 mg Glucuronolacton enthielt, aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes abgelehnt [11].
Alkohol ist für den Jugendlichen bedeutend schädlicher als für den Erwachsenen. Zum einen ist das jugendliche Gehirn noch lernfähiger, d. h. dass sich Jugendliche sehr schnell an Alkohol gewöhnen, wodurch die Suchtgefahr groß ist. Zum anderen können hohe Dosen an Alkohol die Pubertät und das Knochenwachstum verzögern und die Knochenhärte reduzieren. Weiterhin treten als Spätfolgen Schädigungen der inneren Organe (z. B. Leber) sowie der Nerven auf. Besonders gravierend ist die Tatsache, dass im jugendlichen Körper noch nicht ausreichend Enzyme gebildet werden, um den Alkohol abzubauen, so dass es schneller zu einer Alkoholvergiftung kommen kann [9, 10]. Erwiesenermaßen nimmt mit steigendem Alkoholkonsum das Risiko zu, an bestimmten Krebsarten (Mund-, Speiseröhren-, Brust- und Kolorektalkrebs) zu erkranken, wobei es keine Minimaldosis für die schädliche Wirkung des Alkohols gibt [13].
Alkohol hat jedoch nicht nur negative gesundheitliche, sondern auch gesellschaftliche, sexuelle und kriminalistische Auswirkungen und bewirkt nicht selten Beziehungsprobleme. Schlechtere Schul- bzw. Arbeitsleistungen, Steigerung der Aggressivität, finanzielle Probleme, Gefährdung der Sicherheit im Straßenverkehr, ungeschützter Geschlechtsverkehr und ungewollte Sexualerlebnisse können Folgen sein. Alkohol bewirkt bei Jugendlichen auch eine höhere Bereitschaft zu Gewalt, Betrug und Diebstahl [14].
Mit Bekanntwerden der Problematik des verstärkten Alkoholkonsums Jugendlicher wurden bundesweit zahlreiche Aufklärungskampagnen gestartet. So stehen Schulen und Jugendeinrichtungen schriftliches Material und Informationen in Form von Filmen und Videos zur Verfügung. Zahlreiche Broschüren wurden herausgegeben, um auch das Verkaufs- und Gaststättenpersonal bezüglich dieser Problematik zu sensibilisieren. Neuestes Projekt ist die Schu-lungsinitiative Jugendschutz "SchuJu" des "Arbeitskreises Alkohol und Verantwortung" des Bundesverbandes der deutschen Spirituosenindustrie und –importeure zusammen mit den Wirtschaftsverbänden der Gastronomie und des Handels [15]. Hier wird in Form einer Bro-schüre ein Beitrag zur Verstärkung des Jugendschutzes und zur Missbrauchsvorbeugung geleistet.