Geh mal bitte eine Milch kaufen.... Wenn Sie dies bis April diesen Jahres zu Ihrem Kind gesagt haben, meinten Sie wahrscheinlich 1 Liter (Frisch- oder H-) Milch. Allenfalls gab es an Kiosken oder in manchen Supermärkten noch den halben Liter, aber ansonsten waren kaum andere Packungsgrößen üblich und auch nur in engen Grenzen erlaubt. Nun müssen Sie sich aber darauf gefasst machen, womöglich in einer ähnlich großen Packung zum gleichen Preis nur noch 900 Milliliter zu erhalten. Seit der weitgehenden Freigabe der Packungsgrößen und Füllmengen bei Lebensmitteln ist es wichtiger denn je, beim Einkauf auf den Grundpreis zu achten - nehmen Sie sich also genügend Zeit und vergleichen Sie sorgfältig, damit Sie nicht am Ende mehr Geld für weniger Ware zahlen.
Seit dem 11. April 2009 sind die gesetzlichen Vorgaben für Packungsgrößen und Füllmengen von Lebensmitteln weitgehend aufgehoben.
Die Fertigpackungsverordnung hatte bis zu ihrer letzten Änderung festgelegt, in welchen Packungsgrößen und Füllmengen ausgewählte Lebensmittel wie beispielsweise Milch, Fruchtsäfte, Wasser, Schokolade oder Zucker in Verkehr gebracht werden durften. Die zulässigen Füllmengen hatten schon vor der Rechtsänderung eine gewisse Bandbreite aufgewiesen, die einen echten Preisvergleich nur bei gleichzeitiger Angabe des Grundpreises (z.B. Preis pro Liter) zuließen.
Zucker zum Beispiel konnte bis 1 kg in Verpackungen zu 100, 250, 500, 750 und 1000 Gramm angeboten werden.
Nach der Rechtsänderung zum 11. April 2009 gelten Beschränkungen der Füllmengen nur noch für Wein, Sekt und Spirituosen. Die Aufhebung der Füllmengenvorgaben der deutschen Fertigpackungsverordnung ist durch EG-Recht bedingt. Aufgrund der Liberalisierung der europäischen Regelungen über Packungsgrößen und Füllmengen durch die Richtlinie 2007/45/EG musste Deutschland die bisherigen Beschränkungen aufgeben.
Zum Schutz der Verbraucher sind Händler nach der Preisangabenverordnung (PAngV) und der EG-Richtlinie 98/6/EG grundsätzlich zur Angabe des Grundpreises (z.B. Preis pro 1 Liter oder 1 Kilogramm) verpflichtet. Allerdings können insbesondere kleinere Einzelhandelsgeschäfte von dieser Pflicht ausgenommen sein (ebenso bei Abgabe über Automaten).
Vor allem von Verbraucherverbänden wird befürchtet, dass die Verbraucher die Umstellung von den gewohnten Packungsgrößen auf kleinere Füllmengen und die damit einhergehenden Preissteigerungen oftmals nicht bemerken. Beispielsweise dürfte es nur bei näherem Hinsehen auffallen, wenn die gewohnte H-Milch nicht mehr im 1-Liter-Karton, sondern im 0,90-Liter-Tetrapak abgefüllt würde. Bleibt der Endpreis in dem angeführten Beispiel (nominal) unverändert, hat der Händler eine (versteckte) Preiserhöhung von rund 11 % vorgenommen. Hinzu kommt, dass nach den Erfahrungen der Verbraucherverbände nicht selten gegen die Pflicht zur Angabe des der Grundpreis verstoßen wird.
Die Verbraucherzentrale Hamburg listet rund 40 Produkte auf, bei denen ein verringerter Packungsinhalt zum unveränderten Preis angeboten wurde, ohne dass die Käufer auf die effektive Preissteigerung (oder Verringerung des Packungsinhalts) hingewiesen wurden. Allerdings betrafen diese versteckten Preiserhöhungen Waren, die auch bereits vor dem 11. April 2009 keinen Füllmengenvorgaben unterlagen.
Neben der Freigabe der Packungsgrößen und Füllmengen ist auch Vorsicht bei "Mogelpackungen" und den vermeintlich billigeren Großpackungen angezeigt.
"Mogelpackungen", die eine größere Füllmenge vortäuschen, sind nach § 7 Abs. 2 Eichgesetz verboten. Ihre Verwendung stellt zugleich einen Wettbewerbsverstoß nach § 4 Nr. 11 UWG dar, gegen den u.a. auch die Verbraucherverbände (siehe oben) vorgehen können.
Aus Verbrauchersicht unerfreulich ist außerdem, dass sich die vermeintlich günstigeren Großpackungen im Vergleich zur kleineren Verpackung oftmals als erheblich teurer erweisen (häufig bis zu 30-40%, im Einzelfall sogar über 200%). Die Unternehmen nutzen hier die weit verbreitete Fehlvorstellung, dass mit der größeren Abnahmemenge regelmäßig ein Rabatt einhergehe ("im Dutzend billiger").
Auch hier hilft nur ein Blick auf den Grundpreis.
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