Bayerisches Staatsministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz

Europäisches Energielabel für energieverbrauchsrelevante Produkte

Von: Regierung von Schwaben - Gewerbeaufsicht

Der Verbraucher muss vor dem Kauf verschiedener Produktgruppen, z.B. bei bestimmten Haushaltsgeräten, Gelegenheit bekommen, sich über deren energie- und umweltrelevante Daten ausreichend zu informieren (Verbraucherinformationspflicht).

Energiesparlampen und Energieeffizienzeinteilung

Das Europäische Energielabel unterstützt den Verbraucher, um z.B. in einer Verkaufsausstellung das sparsamste Gerät zu finden. Das schont Portemonnaie und Umwelt. Der Verbraucher kann so beim Kauf von Geräten auf einfache Weise den Energieverbrauch vergleichen. Das lohnt sich, denn ein 4-Personen Haushalt gibt im Durchschnitt pro Jahr über 1000 € für den Stromverbrauch aus.

Bedeutung des Energielabels - Änderungen ab 2011

Für ein leichteres Verständnis unterteilt das Energielabel energieverbrauchsrelevante Geräte in Energieeffizienzklassen von A+++ bis G. Dabei steht die neu eingeführte Klasse A+++ für einen besonders sparsamen und G für einen sehr hohen Energieverbrauch. Das Energielabel enthält wichtige energie- und umweltrelevante Daten wie z.B. den Strom- und Wasserverbrauch, aber daneben auch wesentliche Angaben für gerätespezifische Eigenschaften, z.B. für Fassungsvolumen, Geräuschemissionen etc..

Durch die neue EU-Rahmenrichtlinie 2010/30/EU und sogenannte Delegierte Verordnungen der EU treten zum bisher bekannten Energielabel beginnend ab 2011 einige Änderungen ein.

  • Der Geltungsbereich der Gesetzgebung wurde von „Haushaltsgeräten“ auf „energieverbrauchsrelevante Produkte“ erweitert. D.h. künftig können weitere Produktgruppen z.B. Staubsauger oder Warmwasserbereiter gekennzeichnet werden.
  • Die Kennzeichnungspflicht für Fernsehgeräte wird neu eingeführt. Bis 2020 werden schrittweise die Energieeffizienzklassen für Fernseher bis zur Stufe A+++ erweitert.
  • Für Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Geschirrspüler und Fernsehgeräte wird das bisher bekannte Energielabel in leicht veränderter Form normiert. Der Käufer soll durch das grafisch überarbeitete Energielabel die Energieeffizienz von Konkurrenzprodukten besser unterscheiden können. Das betrifft vor allem die höchsten Klassen "A+++", "A++", "A+". Neu ist auch die Sprachneutralität des Energielabels durch Einführung von Piktogrammen für bestimmte gerätespezifische Eigenschaften, z.B. für Fassungsvolumen, Geräuschemissionen etc..
  • Die Energieeffizienzklasse "A+++" wurde zur Kennzeichnung der sparsamsten Geräte neu eingeführt.
  • In allen Werbebroschüren muss die Energieeffizienzklasse der geregelten Produktgruppen künftig verpflichtend angegeben werden.
  • Kühl- und Gefriergeräte mit der Energieeffizienzklasse "A" oder schlechter dürfen ab 01.07.2012 nicht mehr in den Handel.

Beispiele für das Europäische Energielabel für verschiedene Gerätearten finden Sie auf den Seiten der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena):

Energielabels für verschiedene Gerätearten (Quelle Dena; Link: http://www.stromeffizienz.de/eu-label/alle-labels-auf-einen-blick.html)

Verschiedene Gerätearten

Das Energielabel unterscheidet nur solche Gerätearten die der Kennzeichnungspflicht in einer Verkaufsausstellung unterliegen. Die grafische und farbliche Gestaltung des Energielabels, der Umfang und die Reihenfolge der energie- und umweltrelevanten Daten sind je nach Geräteart europaweit einheitlich normiert und vorgeschrieben. Das Energielabel soll die gerätespezifischen Daten des Ausstellungsgerätes wiedergeben, auf dem es angebracht ist. Die gerätespezifischen Daten muss der Gerätehersteller nach europaweit genormten Messverfahren ermitteln und dokumentieren.

Übersicht zu Produktgruppen, für die Informationspflichten geregelt sind,
mit Links zu produktspezifischen Erläuterungen, Hinweisen und Daten

lfd. Nr. Beginn der Informationspflicht
1 Kühl- und -gefriergeräte sowie entsprechende Kombinationsgeräte 01.01.1998
2 Waschmaschinen 01.01.1998
3 Wasch-Trocken-Automaten sowie Wäschetrockner 01.01.1998
4 Geschirrspüler 01.03.1999
5 Lichtquellen (Haushaltslampen) 01.07.1999
6 Elektrobacköfen 01.07.2003
7 Raumklimageräte 23.12.2004
8 Fernsehgeräte 30.11.2011

Energieeffizienzklassen "A+++", "A++", "A+" und "A" bis "G"

Das Besondere am Energielabel ist die Einteilung der Geräte in so genannte Effizienzklassen von "A+++" (niedrigster Energieverbrauch) bis "G" (höchster Energieverbrauch). Diese Klassifizierung ist auf dem Grundlabel deutlich farbig hervorgehoben. Damit ist der direkte Vergleich von Konkurrenzprodukten schnell und bequem möglich.

Vor allem Kühl- und -Gefriergeräte aber auch Waschmaschinen und Geschirrspüler wurden in den letzten Jahren wesentlich effizienter. Um besonders energiesparende Geräte auch auszeichnen zu können, wurde u.a. die neue Energieeffizienzklasse "A+++" eingeführt.

Beispiel für eine Wirtschaftlichkeitsrechnung

Werden zwei Konkurrenzprodukte, z. B. zwei Gefrierschränke der Energieeffizienzklassen "A" und "A+++" miteinander verglichen, können bezüglich der Energie, die pro Jahr für den Gerätebetrieb unter Normbedingungen aufzuwenden ist, bereits deutliche Unterschiede festgestellt werden.

Bei durchschnittlicher Strompreisbewertung macht der geringere Stromverbrauch eines „A+++“-Kühlgeräts aufs Jahr gerechnet gegenüber einem vergleichbaren „A“-Gerät einen Unterschied von durchschnittlich 15 - 20 Euro aus. Auf die Lebensdauer gerechnet kommen jedoch deutlich mehr als hundert Euro zusammen.

Der direkte Gerätevergleich von Kühlgeräten ist natürlich nur unter vergleichbaren Ausführungsmerkmalen möglich (z.B. gleicher Nutzinhalt Kühlteil, gleicher Nutzinhalt Gefrierteil, gleiche Sternekennzeichnung von Fächern, etc.).

Verbraucherinformationspflicht für energieverbrauchsrelevante Geräte

Alle in Verkaufsräumen ausgestellten kennzeichnungspflichtigen Elektrohaushaltsgeräte müssen ein Energielabel tragen. Bei kennzeichnungspflichtigen Haushaltslampen ist das Energielabel in der Regel auf der Verkaufsverpackung angebracht.

Darüber hinaus bestehen auf anderen Vertriebswegen (Versandhandel, Internethandel) ebenso Verbraucherinformationspflichten bezüglich energie- und umweltrelevanter Gerätedaten. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Artikel "Verbraucherinformationspflicht für den Verkauf energieverbrauchsrelevanter Produkte".

Zuständige Marktüberwachungsbehörde in Bayern

Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Bezirksregierungen haben als zuständige Marktüberwachungsbehörden im Rahmen der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung -EnVKV- ähnliche Befugnisse wie beim Vollzug der Marktüberwachung nach Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Jedoch beinhaltet die Aufgabe der Marktüberwachung hier nicht ausschließlich die technische Sicherheit, sondern auch den Schutz des Verbrauchers vor fehlender, unrichtiger oder irreführender Kennzeichnung von Elektrohaushaltsgeräten.

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