Der Verbraucher muss vor dem Kauf verschiedener Produktgruppen, z.B. bei bestimmten Haushaltsgeräten, Gelegenheit bekommen, sich über deren energie- und umweltrelevante Daten ausreichend zu informieren (Verbraucherinformationspflicht).
Das Europäische Energielabel unterstützt den Verbraucher, um z.B. in einer Verkaufsausstellung das sparsamste Gerät zu finden. Das schont Portemonnaie und Umwelt. Der Verbraucher kann so beim Kauf von Geräten auf einfache Weise den Energieverbrauch vergleichen. Das lohnt sich, denn ein 4-Personen Haushalt gibt im Durchschnitt pro Jahr über 1000 € für den Stromverbrauch aus.
Für ein leichteres Verständnis unterteilt das Energielabel energieverbrauchsrelevante Geräte in Energieeffizienzklassen von A+++ bis G. Dabei steht die neu eingeführte Klasse A+++ für einen besonders sparsamen und G für einen sehr hohen Energieverbrauch. Das Energielabel enthält wichtige energie- und umweltrelevante Daten wie z.B. den Strom- und Wasserverbrauch, aber daneben auch wesentliche Angaben für gerätespezifische Eigenschaften, z.B. für Fassungsvolumen, Geräuschemissionen etc..
Durch die neue EU-Rahmenrichtlinie 2010/30/EU und sogenannte Delegierte Verordnungen der EU treten zum bisher bekannten Energielabel beginnend ab 2011 einige Änderungen ein.
Beispiele für das Europäische Energielabel für verschiedene Gerätearten finden Sie auf den Seiten der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena):
Energielabels für verschiedene Gerätearten (Quelle Dena; Link: http://www.stromeffizienz.de/eu-label/alle-labels-auf-einen-blick.html)
Das Energielabel unterscheidet nur solche Gerätearten die der Kennzeichnungspflicht in einer Verkaufsausstellung unterliegen. Die grafische und farbliche Gestaltung des Energielabels, der Umfang und die Reihenfolge der energie- und umweltrelevanten Daten sind je nach Geräteart europaweit einheitlich normiert und vorgeschrieben. Das Energielabel soll die gerätespezifischen Daten des Ausstellungsgerätes wiedergeben, auf dem es angebracht ist. Die gerätespezifischen Daten muss der Gerätehersteller nach europaweit genormten Messverfahren ermitteln und dokumentieren.
| lfd. Nr. | Beginn der Informationspflicht | |
|---|---|---|
| 1 | Kühl- und -gefriergeräte sowie entsprechende Kombinationsgeräte | 01.01.1998 |
| 2 | Waschmaschinen | 01.01.1998 |
| 3 | Wasch-Trocken-Automaten sowie Wäschetrockner | 01.01.1998 |
| 4 | Geschirrspüler | 01.03.1999 |
| 5 | Lichtquellen (Haushaltslampen) | 01.07.1999 |
| 6 | Elektrobacköfen | 01.07.2003 |
| 7 | Raumklimageräte | 23.12.2004 |
| 8 | Fernsehgeräte | 30.11.2011 |
Das Besondere am Energielabel ist die Einteilung der Geräte in so genannte Effizienzklassen von "A+++" (niedrigster Energieverbrauch) bis "G" (höchster Energieverbrauch). Diese Klassifizierung ist auf dem Grundlabel deutlich farbig hervorgehoben. Damit ist der direkte Vergleich von Konkurrenzprodukten schnell und bequem möglich.
Vor allem Kühl- und -Gefriergeräte aber auch Waschmaschinen und Geschirrspüler wurden in den letzten Jahren wesentlich effizienter. Um besonders energiesparende Geräte auch auszeichnen zu können, wurde u.a. die neue Energieeffizienzklasse "A+++" eingeführt.
Werden zwei Konkurrenzprodukte, z. B. zwei Gefrierschränke der Energieeffizienzklassen "A" und "A+++" miteinander verglichen, können bezüglich der Energie, die pro Jahr für den Gerätebetrieb unter Normbedingungen aufzuwenden ist, bereits deutliche Unterschiede festgestellt werden.
Bei durchschnittlicher Strompreisbewertung macht der geringere Stromverbrauch eines „A+++“-Kühlgeräts aufs Jahr gerechnet gegenüber einem vergleichbaren „A“-Gerät einen Unterschied von durchschnittlich 15 - 20 Euro aus. Auf die Lebensdauer gerechnet kommen jedoch deutlich mehr als hundert Euro zusammen.
Der direkte Gerätevergleich von Kühlgeräten ist natürlich nur unter vergleichbaren Ausführungsmerkmalen möglich (z.B. gleicher Nutzinhalt Kühlteil, gleicher Nutzinhalt Gefrierteil, gleiche Sternekennzeichnung von Fächern, etc.).
Alle in Verkaufsräumen ausgestellten kennzeichnungspflichtigen Elektrohaushaltsgeräte müssen ein Energielabel tragen. Bei kennzeichnungspflichtigen Haushaltslampen ist das Energielabel in der Regel auf der Verkaufsverpackung angebracht.
Darüber hinaus bestehen auf anderen Vertriebswegen (Versandhandel, Internethandel) ebenso Verbraucherinformationspflichten bezüglich energie- und umweltrelevanter Gerätedaten. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Artikel "Verbraucherinformationspflicht für den Verkauf energieverbrauchsrelevanter Produkte".
Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Bezirksregierungen haben als zuständige Marktüberwachungsbehörden im Rahmen der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung -EnVKV- ähnliche Befugnisse wie beim Vollzug der Marktüberwachung nach Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Jedoch beinhaltet die Aufgabe der Marktüberwachung hier nicht ausschließlich die technische Sicherheit, sondern auch den Schutz des Verbrauchers vor fehlender, unrichtiger oder irreführender Kennzeichnung von Elektrohaushaltsgeräten.