Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden, dass in die Gesamtabrechnung alle im Abrechnungszeitraum geleisteten Zahlungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von Brennstoffen stehen, aufzunehmen sind. Bei den Einzelabrechnungen sind hingegen die Bestimmungen der Heizkostenverordnung zu beachten, die eine verbrauchsabhängige Verteilung der Heiz- und Warmwasserkosten vorschreiben. Daher sind für die Verteilung in den Einzelabrechnungen die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs maßgeblich.
Seit Dezember 2011 müssen neue Fernsehgeräte das EU-Energieeffizienzlabel tragen. Das Zeichen gibt einen ersten Anhaltspunkt zum Stromverbrauch. Dennoch lohnt es sich, beim Neukauf genauer hinzuschauen. Der VerbraucherServie Bayern erklärt, auf was Sie achten müssen.
Eines ist ziemlich sicher - die Preise für Energie werden im nächsten Jahr bestimmt nicht fallen. Deshalb kannn es sich lohnen, die Zeit zwischen den Jahren zu nutzen: Verbraucher sollten die jährliche Energierechnung genau prüfen, denn sie kann bisweilen fehlerhaft sein. Auch die Suche nach "Stromfressern" in den eigenen vier Wänden oder sich einen Überblick über Tarife und aktuelle Angebote zu verschaffen, helfen beim sparen.
Die neue Schlichtungsstelle Energie soll bei Konflikten zwischen dem Verbraucher und seinem Energieversorger vermitteln, etwa im Zuge eines Anbieterwechsels oder über die Höhe von Bonus- und Abschlagszahlungen. Sie bietet Verbrauchern ab November die Möglichkeit, kurzfristig und kostenlos ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Der Energie-Atlas Bayern stellt in Form von eng miteinander verzahnten, interaktiven Karten und Texten eine Fülle von Informationen zu erneuerbaren Energien, zur Energieeffizienz und zum Energiesparen kostenlos bereit.
Angesichts fortschreitender Technolgie und mit einem Basiswissen als Verbraucher ist es gar nicht so schwer, im Alltag Energie und damit auch Geld zu sparen. Wir haben Ihnen die zehn besten Wege zusammengestellt.
Energieversorger halten sich im Kleingedruckten ihrer Sonderverträge nicht an die ohnehin vagen Preisanpassungsregeln der Strom- und Gas-Grundversorgungsverordnung, die der Bundesgerichtshof als Mindestanforderung für die Wirksamkeit von Preiserhöhungen festgelegt hat. Auf Klage der Verbraucherzentrale (VZ) NRW gegen zwei Energieversorgungsanbieter hat das Landgericht Dortmund deren Anpassungsklauseln für unwirksam erklärt.
"Mündige Verbraucher entscheiden selbst! Das können sie aber nur, wenn sie gut informiert sind!" so Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk bei der Eröffnung der 7. Verbrauchertage am 7.7.2011 in Erlangen. Zu diesem Anlass gab die Ministerin zugleich den Startschuss für die neue Rubrik Energie im Verbraucherportal VIS Bayern.
Ab sofort können sich die Verbraucher hier im VIS auch über Energiethemen informieren. Eine große Anzahl von Themen ist bereits vertreten, von der Entstehung der Strom- und Gaspreise über die Rolle der Energiebehörden über Tipps zum Energiesparen und rechtliche Hilfestellungen.
Folgende Artikel könnten Sie z.B. interessieren:
In der Broschüre "Energie sparen in Bayern" finden Sie weitere Informationen darüber, welchen Beitrag Sie leisten können. Zum Beispiel durch verstärktes Energie sparen, den Einsatz energieeffizienter Geräte und ggf. durch den Wechsel des Versorgungstarifs oder des Energieanbieters tragen Sie dazu bei, dass der Wettbewerb über die Verbraucherseite angestoßen wird. Die Broschüre gibt konkrete sowie umsetzbare Tipps zum Energiesparen in den Bereichen Heizen, Haushalt und Verkehr, informiert über Modalitäten beim Wechsel des Strom- und Gasanbieters und erklärt die wichtigsten Energiesiegel.
Gut zu wissen! Download der Broschüre als PDF (345 KB)