"Die Umstellung der Haushalte auf intelligente Stromzähler (Smart Meter) ist als Maßnahme Bestandteil aktueller energiepolitischer Zukunftsszenarien, sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene…. Ziel ist es dabei, energieeffizientes Verhalten zu fördern und den Verbraucher stärker als bisher als Akteur in den Energiemarkt einzubinden."
Frontier Economics Ltd., Ökonomisches Potenzial für Intelligente Stromzähler in Deutschland, London, Januar 2011
Unter intelligenten Stromzählern (Smart Meter) werden elektronische Lastgangzähler verstanden, die eine transparente Messung und Abrechnung von Energie in Abhängigkeit des zeitlichen Lastverlaufs ermöglichen. Eine wesentliche Rolle spielt dabei die informations- und kommunikationstechnische Vernetzung der Smart Meter mit dem übergeordneten Stromnetz durch IT-Systeme.
Durch den Informationsaustausch zwischen den Netzkomponenten entsteht ein intelligentes Netz, das auch als Smart Grid bezeichnet wird. Leistungsmerkmale wie Zählerfernabfrage, Leistungsmanagement und Energieabrechnung bei lastvariablen Tarifen werden hierdurch möglich. Für ein „Energiesystem der Zukunft“ mit nachfrageseitigem Lastmanagement stellen Smart Meter einen wesentlichen Grundstein dar.
Seit dem 01.01.2010 besteht eine Einbaupflicht von intelligenten Stromzählern bei Neuanschlüssen sowie eine Angebotspflicht für intelligente Stromzähler bei bestehenden Anschlüssen sowie eine Pflicht zum Angebot lastvariabler Tarife bis spätestens 31.12.2010.
Der Verbraucher erhält durch Smart Meter die Möglichkeit auf seine aktuellen Verbrauchsdaten zuzugreifen. Durch die Transparenz der Verbrauchsdaten werden Energieeinsparungen erleichtert und die Voraussetzungen geschaffen, um ggf. ein differenziertes Tarifangebot für sich nutzen zu können. Es wird erwartet, dass Smart Meter in Kombination mit lastvariablen Tarifen die Lastkurve glätten bzw. den Verbrauch an die schwankende Stromerzeugung aus Photovoltaik und Wind anpassen und somit deren Integration unterstützen können.
Erste Schritte in diese Richtung werden bereits in öffentlichen und privaten Pilotprojekten unternommen.
Bei der weiteren Einführung von intelligenten Stromzählern wird darauf zu achten sein, dass der Datenschutz nicht zu kurz kommt. So sollte sichergestellt sein, dass nur die für die Abrechnung und den Netzbetrieb notwendigen Daten erfasst, erhoben und mit Zustimmung des Verbrauchers an den Messdienstleister, den Verteilnetzbetreiber und den Lieferanten weitergeleitet werden.