Identitätsdiebstahl ist eine der am stärksten zunehmenden Kriminalitätsformen im Internet. Die Gefahr, Opfer eines Identitätsdiebstahls zu werden, steigt dabei mit der zunehmenden Internetnutzung in der Bevölkerung immer weiter an: Allein zwischen 2009 und 2010 ist ein Anstieg von Straftaten, die über das Internet begangen wurden, um 8,1 % zu verzeichnen (Polizeiliche Kriminalstatistik, vorgestellt vom Bundesinnenminister Friedrich am 20.05.2011). Hiervon entfällt ein Großteil (81 %) auf Betrugsdelikte, die oftmals mit der Verwendung einer falschen oder einer fremden Identität einhergingen.
Als Identitätsdiebstahl – oder besser: „Identitätsmissbrauch“ – wird die missbräuchliche Nutzung von persönlichen Daten durch Dritte bezeichnet. Den Anlass eines Identitätsmissbrauchs bildet in der Regel eine kriminelle Handlung oder die Absicht, den wirklichen Inhaber der Identität in Misskredit – etwa in Form einer Rufschädigung – zu bringen.
Manch ein Internetnutzer mag sich denken, „dann richte ich mir eben auf der Seite xyz einfach ein neues Profil ein“. Die Folgen aber, die ein Identitätsmissbrauch mit sich bringen kann, sind oftmals weitaus drastischer und können bis zur Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz reichen. Ist man etwa ein sogenannter „Powerseller“ bei eBay und verdient man damit seinen Lebensunterhalt, können Transaktionen, die ein Dritter unter dem eigenen Namen unternimmt, beispielsweise schnell zu einer negativen Bewertungsquote führen. Die Folge ist, dass niemand mehr bei einem kaufen möchte.
Begünstigt wird diese Möglichkeit der Existenzschädigung dadurch, dass viele Online-Auktionsplattformen und –börsen aufgrund des damit verbundenen Aufwandes keine verbindliche Identitätsfeststellung bei der Einrichtung eines Accounts durchführen. Hier könnte aber in Zukunft die Online-Funktion des neuen Personalausweises Besserung bringen: Da sich der Aufwand im Vergleich zur heutigen verbindlichen Identitätsfeststellung mithilfe der Onlinefunktion auf ein Minimum reduziert, steht zu hoffen, dass mehr und mehr Anbieter dieses Tool auch einsetzen.
Eine Form des Identitätsmissbrauchs ist das sogenannte Nicknapping (zusammengesetzt aus „Nick“ für „Nickname“ und „napping“ in Anlehnung an den Begriff „Kidnapping“). Hierbei tritt der Schädiger in Foren oder sonstigen geschlossenen Benutzergruppen unter dem Namen oder dem Pseudonym eines anderen Teilnehmers auf. Hintergrund ist auch hier oftmals die Beleidigung oder Verunglimpfung Dritter unter der Tarnung des „Nick“ eines anderen.
Auch auf Social-Network-Plattformen ist die Anlegung von Profilen unter dem Namen von dem Schädiger nahestehenden oder bekannten Personen zu einem echten Problem geworden. Da zumeist auch Fotos der Opfer verfügbar sind, können sehr realistisch wirkende Profile erstellt werden, mit Hilfe derer Falschinformationen an Dritte weitergetragen oder Informationen von Dritten erfragt werden können. Als einfacher Nenner gilt hier: Je mehr „echte“ Daten von einem Nutzer ein Schädiger bei einem Identitätsmissbrauch verwenden kann, desto glaubwürdiger wird diese Identität im Netz und desto schwieriger ist der Missbrauch durch Dritte festzustellen.
Die Anmaßung der Identität eines anderen wird dabei immer einfacher: Im Internet gibt es mittlerweile frei herunterladbare Programme, die gezielt ungeschützte W-LAN nach Log-in-Daten absuchen. Sitzt etwa ein Nutzer in einem Cafe und loggt sich dort über das ungeschützte W-LAN in sein Facebook-Profil ein, so sammelt das Programm diese Daten und speichert sie auf dem Rechner des Schädigers ab. Ein Klick genügt – und der Täter kann sich beliebig in die Accounts der ausgespähten Opfer einwählen. Und dies gilt nicht nur für relativ leicht zugängliche Foren, sondern auch für große Web-Shops.
Die Anmaßung einer falschen oder einer fremden Identität ist im Regelfall nicht strafbar. Zwar gibt es Mittel und Wege des Sich-Verschaffens von Daten, die in bestimmten Konstellationen strafbar sind (so unter Umständen das Abgreifen von Log-in-Daten aus W-LAN-Verbindungen), in der Regel überschreitet der Schädiger die Grenze zur Strafbarkeit aber erst dann, wenn er unter der falschen oder fremden Identität handelt. In den meisten Fällen handelt es dann um Betrugs- (§ 263 StGB) oder Beleidigungsdelikte (§§ 185ff. StGB).
Es empfiehlt sich jedoch, in jedem Fall Anzeige zu erstatten – schon einmal, damit man im Zweifelsfall nachweisen kann, dass man sich gegen den Diebstahl oder den Missbrauch der eigenen Identität zu Wehr gesetzt hat. Im Falle eines Betruges ist jedoch der Getäuschte der eigentliche Geschädigte, da er nach der allgemeinen Risikoverteilung – wie bei jedem anderen Betrug in der „realen“ Welt auch - die Gefahr dafür trägt, dass sein Gegenüber auch derjenige ist, für den er sich ausgibt.
Das Bundesministerium des Innern und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik haben im Jahr 2010 erstmals eine umfassende Studie zum Themenfeld Identitätsmissbrauch erarbeiten lassen. Hieraus lassen sich Erkenntnisse ableiten, welches Ausmaß der Missbrauch von Identitäten mittlerweile angenommen hat und welche immensen volkswirtschaftlichen Schäden dadurch entstehen. Leider kommen auch die Experten nur zu dem Ergebnis, dass man sich neben den üblichen Schutzvorkehrungen und natürlich weiterer Aufklärung und Sensibilisierung nicht weiter absichern kann und dass es eine 100%ige Sicherheit auch in diesem Feld nicht gibt. Zwar gibt es aktuell eine EU-weite Initiative zur Verschärfung des Strafrahmens von Delikten, die mithilfe eines Identitätsdiebstahls begangen wurden, aber auch diese wird das Problem nicht umfassend eindämmen können.
Jeder Nutzer muss sich des Problems gewahr werden und Vorsorge im eigenen Interesse treffen. Folgende Maßnahmen sind hierbei zu empfehlen:
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