Bayerisches Staatsministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz

Dubiose Datensammler

Von: Redaktion VZ - Verbraucherzentrale Bayern

Die Klage über unaufgefordert zugesandte Werbung ist eine der am häufigsten geäußerten Beschwerden von Verbrauchern. Die sich anschließenden Frage lauten in den meisten Fällen: "Woher haben die eigentlich meine Daten?" und "Wo bleibt der Datenschutz?"
Der folgende Artikel versucht, einen Überblick über datenrelevante Situationen zu verschaffen. Letztlich hilft dem Verbraucher nur ein sensibler Umgang mit seinen persönlichen Daten. Denn sind Daten erst einmal erhoben, so ist die Gefahr groß, dass sie - womöglich auch entgegen dem geltenden Recht - weitergegeben oder verkauft werden.

Gewinnrätselund Preisausschreiben

Der Klassiker, um an Verbraucherdaten zu gelangen, sind Preisausschreiben. Wer ein mehr oder weniger schwieriges Rätsel löst, schreibt eine Postkarte und nimmt an der Verlosung des Preises teil.
Mittlerweile gibt es aber auch modernere Methoden, um an sensible Daten zu gelangen. Im Internet wimmelt es gerade zu von Gewinnspielen. Aufmerksam wird man auf sie meist durch Werbebanner, oft auch durch Spam. Dabei ist es für die Teilnahme oft erforderlich, eine Eingabemaske mit persönlichen Daten auszufüllen.

Lässt man ein Datenfeld unausgefüllt, kann man das Formular nicht abschicken.
So werden Verbraucher gezwungen, auch Angaben zu machen, die für die Abwicklung des eigentlichen Gewinnspiels gar nicht erforderlich sind, wie z. B. Telefon-, Mobilfunk- oder Faxnummer.

Versender von Warenproben

Eine weitere Möglichkeit, Daten zu sammeln, ergibt sich auch vornehmlich über das Internet. Dort gibt es Angebote, die einem versprechen, dass man kostenlose Warenproben von mehr oder weniger bekannten Firmen zugesendet bekommt. Bevor man diese Dienstleistung in Anspruch nehmen darf, muss man erst einmal ein ausführliches Formular ausfüllen, bei dem neben Kontoverbindungsdaten auch Details über das eigene Konsumverhalten gefordert werden.
Meist garantieren diese Firmen keinen Erfolg. Es kann aber durchaus sein, dass man für die Aufnahme in die Datenbank etwas bezahlen muss. Besonders clever sind diese Anbieter aus zweierlei Gründen: zum einen gibt der Nutzer seine Daten selbst ein, so dass kein Aufwand bei der Datenerhebung entsteht. Zum anderen lassen sich manche Anbieter auch noch ein Entgelt vom Kunden bezahlen. Ein Erfolg wird meist nicht versprochen- dafür haben die Verträge aber lange Laufzeiten und nur eingeschränkte Kündigungsmöglichkeiten. Versäumt man die Kündigungsfrist, verlängert sich der Vertrag automatisch.

Die Verbraucherzentrale Bayern kennt viele Beschwerden, bei denen der versprochene Versand von Warenproben gänzlich ausblieb.

Produktteste

Wer würde nicht gerne einmal selbst als "Stiftung Warentest" fungieren? Aktuelle Produkte auf Herz und Nieren prüfen, ein Testurteil abgeben und das Produkt am Ende vielleicht auch noch behalten?
Bei Angeboten, die dazu einladen, Autos, aktuelle Handys oder DVD-Rekorder zu testen, sollte man stutzig werden. Oft steckt hinter solchen Angeboten nicht mehr als Abzocke und Daten sammeln. Auch hier läuft die Masche so ähnlich ab, wie bei den Warenprobenversendern: man zahlt für die Aufnahme in eine Datenbank ein Entgelt und muss eine ganze Reihe sensibler persönlicher Daten angeben (s. auch Unseriöse Nebenverdienste).

Pseudo-Umfragen bzw. statistische Erhebungen

Vorsicht sollte ein Verbraucher auch walten lassen, wenn sich ein offiziell aussehendes Schreiben mit Bundes- oder Landeswappen in seinem Briefkasten findet, das ihn auffordert an einer Umfrage zu statistischen Zwecken teilzunehmen. Zwar gibt es solche Erhebungen nach dem Mikrozensusgesetz. Steht aber nicht fest, dass der Absender tatsächlich eine staatliche Behörde ist, so handelt es sich um eine üble Masche, auf vielen Seiten persönliche Daten von Verbrauchern zu sammeln.

Wer sich nicht sicher ist, ob das Anliegen einen seriösen Hintergrund hat, sollte sich bei der genannten Behörde informieren.
Handelt es sich bei dem Absender nicht um eine öffentliche Institution, sonder um eine juristische Person des Privatrechts, so sollte große Skepsis walten lassen und bei der Verbraucherzentrale weitergehende unabhängige Informationen einholen.

Kundenkarten

Millionen von Kundenkarten wurden zwischenzeitlich in der ganzen Republik ausgegeben. Ob und wie häufig diese Karten tatsächlich zum Einsatz kommen ist nicht so genau bekannt.

Kundenkarten erfolgen in erster Linie folgende Ziele: Kundenbindung und Marktforschung. Der Kunde soll allein beim Blick auf die Karte im Geldbeutel daran erinnert werden, im Zweifel dort einzukaufen. Zudem winken beim Einsatz der Karte mehr oder weniger großzügige Rabatte auf den Kaufpreis oder Wertpunkte, die dann in Sachprämien eingelöst werden können. Daneben liefert der Weg einer solchen Karte durch die Konsumwelt wichtige Erkenntnisse für die Marktforschung. Gerade wenn sich mehrere Anbieter verschiedener Branchen zusammenschließen, werden Informationen gewonnen, die sich nach Auswertung in verschiedensten Bereichen niederschlagen. So kann das künftige Warenangebot und die Warenpositionierung optimiert werden oder man erhält Informationen, wie viel Personal man zu welchen Zeiten vorhalten muss.

Für den Verbraucher ist es wichtig, dass die Anbieter streng zwischen den persönlichen Daten und den Konsumdaten trennen und letztere nur anonymisiert erfassen. Leider hat der Verbraucher kaum Einblick in die Systeme.

Tipps

  • Auf Datenschutzklausel achten

Bevor man einen Vertrag mit einem Internetdienstleister oder einem Kundenkartenunternehmen schließt, sollte man unbedingt einen Blick in das Kleingedruckte, die so genannten AGB werfen. Dort findet sich - meist ziemlich am Ende - eine Datenschutzklausel. Diese Klausel sollte man sich näher ansehen.

Häufig finden sich dort Formulierungen, wie "Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten zu Werbezwecken an angeschlossene Unternehmen oder Dritte weitergegeben werden." Eine solche Klausel kann durchgestrichen werden.

Wer sich mit der Weitergabe seiner Daten einverstanden erklärt, braucht sich nicht zu wundern, wenn er mit allerlei Werbung bombardiert wird. Selbst wenn so eine Klausel im Einzelfall unzulässig sein sollte, muss man wissen, dass die Daten dann bereits erhoben und womöglich auch weitergeleitet wurden.

  • Bestimmte Daten grundsätzlich nicht angeben

Zur Teilnahme an einem Gewinnrätsel benötigt ein Anbieter allenfalls Name und postalische Anschrift, unter Umständen auch das Geburtsdatum.

Grundsätzlich gilt:
Man sollte nicht mehr Daten angeben, als zur Abwicklung notwendig sind.

Telefon- und Faxnummern, E-Mail-Adressen, Bankverbindung und Konsumgewohnheiten sollte man bei der Teilnahme an Gewinnrätseln grundsätzlich nicht angeben. Auch für Mitgliedschaften bei Internetdienstleistern sind viele der erhobenen Daten für die Erbringung der Leistung nicht notwendig.
Man sollte sich beim Ausfüllen von Formularen also immer fragen: Wozu braucht der Anbieter diese Daten? Findet sich keine Antwort, sollte man nachfragen oder von der Inanspruchnahme des Dienstes oder Teilnahme an dem Gewinnspiel absehen.

Mehr zum Thema

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Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte
in Bayern an die Verbraucherzentrale Bayern oder den VerbraucherService Bayern,
in anderen Bundesländern an die jeweilige Verbraucherzentrale.

Bei der Problematik der Weitergabe persönlicher Daten handelt es sich um eine Datenschutzfrage. Allgemeine Informationen zum Datenschutz in Bayern finden Sie unter www.datenschutz-bayern.de. Die zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im privaten Bereich, z.B. für die Datenverarbeitung durch Adressbuchverlage, Werbeagenturen oder Kreditschutzorganisationen, ist die Regierung von Mittelfranken ( datenschutz@reg-mfr.bayern.de).