Bezüglich der Hyperlinks auf andere Webseiten in den Meldungen kann nicht garantiert werden, dass diese noch funktionieren, weil diese zum Zeitpunkt des Einstellens der Meldung (s. jeweiliges Datum) angelegt worden sind.
Wie Jugendliche mit persönlichen Informationen in sozialen Netzwerkdiensten wie facebook.com oder schuelervz.net umgehen, zeigt die aktuelle Studie „Persönliche Informationen in aller Öffentlichkeit?“, die kürzlich in der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) vorgestellt wurde. Die Jugendlichen machen sich zum größten Teil Gedanken, kennen andererseits aber nicht die Auswertungsmöglichkeiten bei digitalen Daten.
"Ermittlungsverfahren gegen Sie" - per Spam-Mail werden zur Zeit massenhaft solche falschen Abmahnungen versandt, mit der Zahlung von 100 Euro würde man sich aber zufriedengeben. Es dürfte sich um einen Betrugsversuch handeln. Der angebliche Versender, ein tatsächlich existierender Rechtsanwalt, hat Strafanzeige gestellt.
Musiktitel, Videos, Bilder, Texte oder Computerprogramme werden täglich tausendfach aus dem Netz heruntergeladen. Nur - nicht immer geschieht dies auch legal. Die Konsequenzen können ganz schön ins Geld gehen.
Nach Recherchen des Norddeutschen Rundfunks legen EC-Netzbetreiber bei der Abwicklung von Zahlungsvorgängen zwischen Händler und Bank umfangreiche Datenbanken z.B. über Konto- und Kartennummer, Ort des Einkaufs und Rechnungsbetrag an. Ob überhaupt, in welchem Umfang und zu welchem Zweck dies geschehen darf, ist umstritten.
Die Selbstverantwortung von jugendlichen Surfern zu stärken, ist das Ziel des Projektes "Selbstverantwortung im Web 2.0". Da das Medienhandeln von Jugendlichen in Online-Communitys zunehmend unbegleitet stattfindet, sind neue Wege in der Förderung von Medienkompetenz notwendig, die Jugendliche als aktive Partner einbeziehen und sie zur Selbst- und Mitverantwortung anregen. Die Kernidee des Projektes ist: Jugendliche produzieren selbst Informationsmaterial, das andere Jugendliche für ein verantwortliches Handeln im sogenannten Web 2.0 sensibilisieren soll.
Unternehmen dürfen Angebote nicht als Gratisleistung anpreisen, wenn diese nach einiger Zeit in kostenpflichtige Abonnements übergehen. Dies hat das Landgericht Koblenz in einem vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) angestrengten Verfahren gegen den Internetdienstleister 1&1 entschieden (LG Koblenz vom 18.05.2010 (1 HK O 85/09) - nicht rechtskräftig).
Ob im Autoschlüssel als elektronische Wegfahrsperre, in der Mitgliedskarte für den Fitness-Club oder im elektronischen Skipass - sie sind allgegenwärtig: kleinste intelligente Chips, die wegen ihrer geringen Abmessungen praktisch unsichtbar an Produkten oder in Berechtigungskarten angebracht werden können. Zu verdanken ist dies einer neuartigen Technologie: RFID. Sie bietet dem Verbraucher eine Reihe von Vorteilen, birgt aber auch Risiken in sich.
Wenn nicht, können Sie ihn jedenfalls erfragen, seit 1. April ein Mal im Jahr kostenlos. Die Rechte der Verbraucher wurden durch eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes deutlich gestärkt. Ein schlechter Scorewert kann zu erheblichen Nachteilen des Verbrauchers bei der Inanspruchnahme zukünftiger Leistungen führen, wie überhöhten Kreditzinsen oder der Verweigerung von Krediten, Miet- oder Handyverträgen. Es empfiehlt sich daher, von dem Auskunftsrecht auch tatsächlich Gebrauch zu machen.
Justizministerin Dr. Beate Merk und Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle setzen sich dafür ein, dass Kindern der Wert und die Schutzwürdigkeit geistigen Eigentums frühzeitig vermittelt werden. "In der Welt des Internets ist es mittlerweile kinderleicht, sich mit wenigen Mausklicks im Internet illegal Musik, Filme, Spiele oder Software herunterzuladen. Jugendliche müssen daher frühzeitig lernen, dass derartige Verletzungen des Urheberrechts keine Kavaliersdelikte sind", so die Justizministerin.
In letzter Zeit werben Unternehmen schriftlich und telefonisch mit dem falschen Hinweis, Mitarbeiter oder Kooperationspartner der Bundesnetzagentur zu sein. Dabei versprechen die Unternehmen, Datenmissbrauch kostenpflichtig zu bekämpfen. Häufig werden die Verbraucher hierbei aufgefordert, ihre Bankverbindungsdaten zu nennen.
Viele Webseiten, die sich an Kinder richten, enthalten unzulässige Werbung. Das hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einer Überprüfung von Spieleportalen festgestellt. Urheber der überprüften Seiten sind Unternehmen aus der Film- und Fernseh-, Werbe- und Medienbranche. Elf Anbieter von Kinderportalen hat der vzbv wegen unlauterer Praktiken abgemahnt.
Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk hat am 4. März 2010 auf der CeBIT in Hannover den Relaunch und die Erweiterung des VIS Bayern um die Rubrik Daten & Medien vorgestellt.
Die deutschen Gerichte sind für eine Klage wegen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch einen im Internet abrufbaren Artikel international zuständig, wenn der Artikel deutliche Bezüge nach Deutschland aufweist. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet einen neuen Informationsschwerpunkt. Die so genannten sozialen Netzwerke eröffnen Nutzern neue Möglichkeiten mit Freunden und Bekannten in Kontakt zu bleiben und Informationen auszutauschen. Die Gefahren werden dabei aber schnell unterschätzt.
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat für die neue Rubrik des VIS Bayern zwei Beiträge zum Datenschutz verfasst, die Bayerische Landeszentrale für Neue Medien stellt wichtige Projekte vor. Die Zusammenarbeit wird kontinuierlich ausgeweitet.
Das VIS Bayern hat eine neue Rubrik erhalten: Unter Daten&Medien finden sich zukünftig in bewährter Form verständliche und direkt anwendbare Informationen von Fachleuten aus dem staatlichen Bereich, Wissenschaft und Praxis, daneben aktuelle Meldungen aus seriösen Quellen. Stöbern Sie in den neuen Rubriken Datenschutz, Digitale Medien, Projekte oder benutzen Sie unseren Index A-Z für eine gezielte Themensuche.